Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel …
an der von ihm an einen Verbraucher verkauften Sache, der innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf aufgetreten ist, nicht im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Gelingt dem Verkäufer dieser Nachweis nicht, so muss er nach der jüngsten Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 103/15) für den Mangel einstehen.