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Schlagwort C-497/13

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Jun 27, 2019

Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel …

Von Kai Riefenstahl inAllgemeines Zivilrecht Schlagwort Beweislast, BGH, Bundesgerichtshof, C-497/13, EuGH, Gebrauchtwagen, Gewährleistung, Kfz, Mangel, Verbraucher, Verbrauchsgüterkauf, VIII ZR 103/15
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an der von ihm an einen Verbraucher verkauften Sache, der innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf aufgetreten ist, nicht im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Gelingt dem Verkäufer dieser Nachweis nicht, so muss er nach der jüngsten Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 103/15) für den Mangel einstehen.

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