Vertrauensarbeitszeit, das vertragswidrige Unterlassen des Führens eines Arbeitszeitkontos und die Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden
In einer Entscheidung vom 23. September 2015 konnte das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 767/13) definieren, was unter Vertrauensarbeitszeit zu verstehen ist. Zudem konnte das Bundesarbeitsgericht dazu Stellung nehmen, welche Wirkung das Ausweisen von Überstunden in einem Arbeitszeitkonto hat und was der Arbeitnehmer vorzutragen hat, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig ein Zeitarbeitskonto nicht weiterführt und trotzdem Überstunden anfallen.